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Wilkommen beim Kantonalen Berufsbildungsfonds |
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Das Gesetz über den Kantonalen Berufsbildungsfonds ist seit 2006 in Kraft. Gegründet wurde der Fonds, um die Berufsbildung zu fördern und die Kosten, welche für die Lehrbetriebe anfallen, besser auf die verschiedenen Unternehmen des Kantons aufzuteilen.
Zusätzlich zum Gesetz wurde ein Ausführungsreglement erarbeitet, welches das Vorgehen beim Erheben der Beiträge festlegt. So sind alle Arbeitgeber des Kantons verpflichtet, dem Fonds einen Beitrag in der Höhe von 1 ‰ ihrer Lohnmasse zu entrichten. Das Inkasso erfolgt über die Familienausgleichskassen. Die Leistungsempfänger des Fonds werden regelmässig in einem Rundschreiben über das Vorgehen für die Rückerstattung der Ausbildungskosten informiert.
Die Lehrbetriebe profitieren so von einer wichtigen finanziellen Unterstützung, mit der sie die Kosten der überbetrieblichen Kurse decken können und erhalten dadurch einen zusätzlichen Anreiz, auch in Zukunft vermehrt Lehrlinge auszubilden.
Die Verwaltung des Fonds wird von einer eigens dafür eingesetzten Verwaltungskommission übernommen, die sich aus neun Vertretern der Berufsverbände, des Staates Wallis und der Arbeitswelt zusammensetzt. Mit der administrativen Leitung wurde der Walliser Gewerbeverband beauftragt. |
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